Wer haftet bei Unfällen durch Herbstlaub?


Der Herbst verzaubert mit bunten Blättern und Sonnenschein, aber sobald das Laub fällt und der Regen einsetzt, kann es gefährlich werden. Feuchtes Herbstlaub verwandelt sich schnell in eine rutschige Angelegenheit. Unser Ratgeber klärt alle Fragen zum Thema Herbstlaub und Räumpflicht und gibt dir nützliche Tipps.


Warum ist die Räumpflicht wichtig?

Feuchtes Herbstlaub auf Gehwegen kann zu gefährlichen Rutschpartien führen. Deshalb ist es entscheidend, dass das Laub regelmäßig entfernt wird, um Unfälle zu verhindern. Doch wer ist dafür verantwortlich, und wer haftet bei einem Unfall?


Verantwortlichkeiten klären: Wer muss das Laub entfernen?

Wenn das Laub auf öffentlichen Straßen und Gehwegen landet, liegt die Pflicht zur Beseitigung bei den Städten und Gemeinden. Allerdings können Hausbesitzer auch zur Reinigung ihrer Gehwege verpflichtet werden, was sie in die Haftung nimmt. Hat ein Hausbesitzer Mietwohnungen, kann er diese Pflicht auf seine Mieter übertragen. Dennoch ist der Vermieter nicht gänzlich von der Verantwortung befreit, da er die regelmäßige Überprüfung der Gehwege sicherstellen muss.


Wann sollte das Laub entfernt werden?

Es gibt keine festen Regeln, aber die Räumpflicht orientiert sich an den Schneeräumdienst-Richtlinien. Unter der Woche sollten die Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr von Laub befreit sein.


Wer haftet bei einem Unfall auf feuchtem Herbstlaub?

In der Regel trägt der Verantwortliche für die Räumpflicht die Kosten bei einem Unfall. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie ein Urteil des Landgerichts Coburg zeigt. Kein Schadenersatzanspruch besteht, wenn das Laub regelmäßig entfernt wurde und der Fußgänger eine Mitschuld hat. Trotzdem sollte man sicherstellen, dass Wege frei von Gefahrenstellen sind, um Unfälle zu vermeiden.


Versicherungsschutz: Welche Versicherung zahlt?

Wenn es aufgrund von feuchtem Herbstlaub zu einem Unfall kommt, springt die Privathaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein. Erstere gilt für selbstbewohnte Einfamilienhäuser und Wohnungsmieter, während die letztere bei vermieteten Immobilien oder Mehrfamilienhäusern zum Tragen kommt. Beachte jedoch, dass die Versicherung nur für berechtigte Schadenansprüche aufkommt. Wenn der Passant beispielsweise eine Mitschuld hat, kann die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht vollständig übernehmen.

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